Wir bauen auf hochwertige Qualität unserer Produkte und auf eine stabile Vertrauensbasis mit unseren Kunden. Dafür ist auch nachweisbare Qualitätssicherung ein entscheidendes Kriterium. Unsere erfolgreichen Rezertifizierungen bestätigen einmal mehr, dass unsere Produkte höchste Anforderungen und Qualitätsrichtlinien nachweisbar erfüllen.
Wir freuen uns über die erfolgreiche Rezertifizierung nach der DIN EN 1090-3 für tragende Bauteile und Bausätze für Aluminiumtragwerke.
Als mittelständischer Stahl- und Maschinenbauer gehören wir zu den wenigen Betrieben im norddeutschen Raum mit dieser Zertifizierung und dies in der zweithöchsten Qualifikationsstufe (EXC 3) von insgesamt vier Kategorien.
Klassifizierungen entsprechend der DIN EN 1090:
EXC 1 – Bauwerke vorzugsweise im privaten Bereich, wenig Personenverkehr
EXC 2 – gewöhnlicher Stahlhochbau
EXC 3 – Brückenbau, Hochhäuser, Stadien
EXC 4 – Großbauwerke mit extremen Schadensfolgen im Versagensfall
Die Zertifizierung nach DIN EN 1090-3 ist für alle Betriebe verpflichtend, die Bauprodukte aus Aluminium auf dem europäischen Binnenmarkt in den Verkehr bringen. Nach der EU-Verordnung Nr. 305/2011 („Bauproduktenverordnung“) müssen alle tragenden Bauteile konform mit der DIN EN 1090-1 gefertigt werden in Verbindung mit der DIN EN 1090-3 für Bauteile aus Aluminium.
Ziel der 2014 eingeführten Norm ist, für Bauprodukte über die europäischen Landesgrenzen hinweg gültige technische Standards zu schaffen, um damit europaweit eine höhere Standsicherheit von Bauwerken zu garantieren. Die DIN EN 1090 löste zu diesem Zweck in Deutschland z. B. die traditionelle Herstellerqualifikation nach DIN 18800 ab.
Mit der Zertifizierung nach DIN EN 1090-3, die zur CE-Kennzeichnung der Produkte berechtigt („Leistungserklärung“ des Herstellers), weisen Betriebe die Konformität ihrer gesamten Produktion von Bauprodukten aus Aluminium mit dem europäischen Anwenderregelwerk nach